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ERGO Krankenversicherung für ausländische Gäste

Die Incoming Krankenversicherung der ERGO ist für ausländische Gäste der wichtige Reiseschutz für die Einreise nach Deutschland und in die EU

Incoming Versicherung
Für die Besuchsreise in Deutschland müssen ausländische Gäste eine Krankenversicherung nachweisen. Der Gastgeber in Deutschland kann für seinen Gast diese Incoming Versicherung hier online beantragen.

Die ERGO Incoming-Versicherung erfüllt alle Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009. Der Versicherungsschutz ist für ein Schengen-Visum geeignet.
 

Die Incoming Krankenversicherung für
ausländische Gäste
hier online beantragen

Das bietet die ERGO Incoming-Versicherung dem ausländischen Gast:

Bei Krankheiten und Unfällen, die während des versicherten Aufenthalts eintreten, erstattet die ERGO Reiseversicherung u.a. die Kosten für

  • medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen und Arzneimittel
    schmerzstillende Zahnbehandlungen

  • ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
    Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), die während der Reise erstmals notwendig werden

  • den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort

Die Notrufzentrale erbringt im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen wie z.B.

  • Organisation des Krankenbesuchs einer Ihnen nahe stehenden Person (einschließlich Kostenübernahme)

  • Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus

  • Rückholung von Kindern oder Organisation der Reise einer nahestehenden Person an den Aufenthaltsort und zurück an den Wohnort (einschließlich Kostenübernahme)

Versicherungssumme: unbegrenzt

 
Besuch von Freunden aus dem Ausland
 
 

ab 1,70 EUR pro Tag

Sichere Daten

Das kostet die ERGO Incoming Krankenversicherung für den ausländischen Gast:
 

Die Prämien des ERGO Incoming Besucher Krankenversicherung
Quelle ERGO Reiseversicherung
 

Was Sie sonst noch über die ERGO Incoming Krankenversicherung wissen sollten:

Geografischer Geltungsbereich?
Deutschland und andere Gastländer in der EU

Maximale Aufenthaltsdauer?
365 Tage

Versicherungsnehmer?
Die Versicherung kann nur von Personen mit Wohnsitz in Deutschland oder einem EU-Nachbarland  für den ausländischen Gast abgeschlossen werden.
Versicherte Person = ausländischer Gast weltweit
Antragsteller = Gastgeber oder Besucher aus EU-Nachbarland

Versicherungssumme?
Diese Krankenversicherung für ausländische Gäste erfüllt die Anforderungen an ein Schengen-Visum im Sinne von Art. 15 Visakodex.
Die Versicherungssumme ist unbegrenzt und beinhaltet damit die gesetzliche Mindestdeckung von € 30.000,-.

Selbstbeteiligung?
Sie können zwischen Tarifen mit oder ohne Selbstbehalt wählen.
Tarife mit Selbstbeteiligung sind günstiger.
Die Selbstbeteiligung beträgt EUR 100,- je versicherten Fall bei Heilbehandlungskosten..

Abschlussfrist?
Der Abschluss der Incoming Versicherung sollte vor Einreise erfolgen, spätestens jedoch am Tag der Einreise in das erste Gastland.

Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt am Tag der Einreise, frühestens jedoch mit Abschluss der Versicherung.

Bezahlung beim Onlinekauf?
Sie können die ERGO Incoming-Versicherung mit SEPA Lastschrift oder mit Kreditkarte bezahlen.  Bei Kreditkarten wird Mastercard, Visa und American Express akzeptiert. Auch eine Zahlung über Paypal ist möglich.

Schengen-Visum?
Die Versicherung erfüllt alle Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22. Dezember 2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum. Die gesetzliche Mindestdeckung bei dieser Krankenversicherung für ausländische Gäste ist gegeben.

Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die Krankenversicherung für ausländische Gäste nicht abdeckt. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Beginn des Aufenthalts wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während des versicherten Aufenthalts stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Es sei denn, Sie müssen reisen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Prämien Leistungsdetails und Versicherungsbedingungen?

Die Versicherungsbedingungen für die ERGO Reiseversicherungen

IPID Produktblatt für die Incoming Krankenversicherung

 

 

 

 

Zur Erweiterung des Reiseschutzes für die ausländischen Gäste bietet die ERGO den Incoming Komplettschutz mit Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung an.

Informationen zum Incoming Komplettschutz hier

Was ist eine Incoming-Krankenversicherung für ausländische Gäste?

Die Incoming-Versicherung ist eine Krankenversicherung für alle ausländischen Personen, die keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und sich für eine bestimmte Zeit in Deutschland aufhalten wollen. Der Gesetzgeber fordert von diesen Personen einen Krankenversicherungsschutz, der die Risiken und Kosten bei Krankheit absichert.

Aber auch deutsche Staatsbürger, die seit mehr als zwei Jahren ständig im Ausland leben und dort auch einen Wohnsitz haben, können diese Krankenversicherung nutzen, um sich für die Besuchsreisen in Deutschland mit einem Krankenversicherungsschutz abzusichern.
Mit der ERGO Besucher Incoming-Versicherung erhalten ausländische Gäste eine solche Krankenversicherung, die im Falle von Krankheit die Kosten für den Arztbesuch, für Medikamente und Krankenhausaufenthalt übernimmt.

Die Ausländerversicherung ist gültig für den gesamten Schengen-Raum und hat eine Mindestdeckung bei der Krankenversicherung von mindestens 30.000 Euro. Hier bei der ERGO sogar mit unbegrenzter Versicherungssumme beim Krankenschutz.
Es können Tarife mit Selbstbehalt und auch ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden.

Wo gibt es eine Krankenversicherung für ausländische Gäste über 65 Jahre?

Die ERGO Besucher-Krankenversicherung bietet auch Versicherungsschutz für Senioren über 65 Jahre an.
Bei einigen anderen Incoming-Versicherungen endet der Versicherungsschutz bereits mit diesem Alter. Die ERGO bietet hier Versicherungsschutz auch für ältere Besucher an, ohne eine Altersbegrenzung. Es ist jedoch ein etwas höherer Versicherungsbeitrag zu zahlen. Ansonsten sind die Versicherungsleistungen entsprechend denen aller anderen Personengruppen.
Auch den Zusatzschutz Incoming-Komplettschutz können die älteren Gäste oder die Gastgeber für die Senioren abschließen.

Was ist beim Krankenschutz für Einreisen aus Nicht EU-Ländern zu beachten?

Die ERGO Besucher-Krankenversicherung ist besonders für die Visumbeantragung für das Schengen Visum ein wichtiger Bestandteil. Für welche ausländischen Gäste Visumspflicht besteht, ist jeweils länderabhängig. Vor allem bei Gästen aus Staaten außerhalb des EU Gebietes besteht eine Visumspflicht für die Einreise in den Schengen-Raum.
Für manche Länder bestehen Ausnahmeregelungen zur Einreise-Erleichterung und es wird für Reisen bis zu 90 Tagen kein Visum für den Aufenthalt in Deutschland benötigt. Für längere Reisen über 90 Tage, also zum Beispiel für Studenten und AuPair, besteht immer eine Visumspflicht.

Für welche Länder gilt eine Visumspflicht für Deutschland?

Sie finden hier eine Liste des Auswärtigen Amtes, für welche Staaten Visumspflicht besteht.

Wie lange könne sich ausländische Gäste aus EU-Ländern mit dieser Incoming-Reiseversicherung absichern?

Wer als EU-Bürger nach Deutschland einreist, der benötigt kein Visum, egal wie lange er seine Reise geplant hat.
Auch für die Einreise nach Deutschland ohne Visum können Sie als Gastgeber, oder die ausländischen Gäste die ERGO Incoming Krankenversicherung abschließen. Sie finden hier Angebote für Kurzreisen bis zu 45 Tage und auch Tarife für Langzeit Incoming Aufenthalte bis zu 365 Tage.

Gibt es eine Familienversicherung als Incoming-Versicherung?

Familientarife werden bei der Krankenversicherung für Besucher aus dem Ausland nicht angeboten. Jeder Besucher schließt den Versicherungsschutz als Einzelperson ab.

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