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ERGO Incoming Studenten Krankenversicherung

Du lebst im Ausland und willst in Deutschland studieren?
Dir fehlt noch die passende Krankenversicherung für Deutschland?

ERGO Incoming Krankenschutz für Studenten aus dem Ausland

Die Incoming Studenten Krankenversicherung der ERGO schützt junge ausländische Studenten für die Zeit des Aufenthaltes in Deutschland.

Informiere Dich jetzt und schließe hier online den Auslandskrankenschutz ab.

Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom 22.12.2003. (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.

Die ERGO Studenten Incoming Versicherung
hier online beantragen

Das bietet Dir die Incoming Krankenversicherung für ausländische Studenten in Deutschland:

Bei Krankheiten und Unfällen, die während des Auslandsaufenthalts eintreten, erstattet die ERGO Krankenversicherung u.a. die Kosten für

  • notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen und Arzneimittel.
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen.
  • Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), sofern diese
    auf der Reise erstmals notwendig werden.
  • ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen.
  • den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport an Deinen Wohnort.
  • Such-, Rettungs- oder Bergungskosten bis zu € 10.000,-.

Die Notrufzentrale erbringt Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen 24 Stunden täglich, in zahlreichen Sprachen z.B.:

  • Organisation des Krankenbesuchs für eine Dir nahe stehende Person.
  • Kostenvorschuß gegenüber dem Krankenhaus.
  • Stellt den Kontakt her zwischen den behandelnden Ärzten und Deinem Hausarzt zum Austausch von Informationen.
  • Versicherungsschutz besteht auch auf Heimaturlauben.
 
Studentinnen
 
 

ab 25 EUR pro Monat

Sichere Daten

Was kostet die Studenten-Versicherung für ausländische Studenten?

Du findest auf der nächsten Seite die Prämientabelle der ERGO für die Incoming Studenten-Versicherung.
 


Was Du sonst noch über die ERGO Incoming Studenten Krankenversicherung wissen solltest:

Geografischer Geltungsbereich?
Deutschland und andere Gastländer

Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme ist unbegrenzt.

Selbstbehalte?
Die ERGO Incoming Krankenversicherung für Studenten im Langzeit-Tarif  ist ohne Selbstbeteiligung. Es wird kein Selbstbehalt im Schadenfall erhoben.

Maximale Aufenthaltsdauer?
24 Monate / 730 Tage

Verlängerbar?
Der Reiseschutz ist nicht verlängerbar. Die Versicherung sollte daher für den gesamten Auslandsaufenthalt abgeschlossen werden.

Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt am Tag der Einreise.

Abschlussfrist?
Der Abschluss ist jederzeit vor Antritt des Aufenthalts möglich.

Altersbegrenzung?
Die Versicherung für Studenten und Au-Pairs ist eine Langzeit-Reisekrankenversicherung, die für Personen bis 55 Jahre abschließbar ist.

Heimaturlaube?
Ja, Heimaturlaube sind mit versichert, bei einem Wohnsitz des Versicherten in einem Land der EU.

Schengen-Visum?
Die Versicherung erfüllt alle Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22. Dezember 2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum. Die gesetzliche Mindestdeckung in der Incoming-Krankenversicherung ist gegeben.

Bezahlung beim Onlinekauf?
Du kannst die ERGO Studenten Auslandskrankenversicherung mit SEPA Lastschrift oder mit Kreditkarte bezahlen. Bei Kreditkarten wird Mastercard, Visa und American Express akzeptiert. Auch eine Zahlung über Paypal ist möglich.

Versicherungsausschlüsse?
Es gibt aber auch Risiken, die diese Auslandskrankenversicherung nicht abdeckt. So sind beispielsweise Behandlungen, bei denen bereits vor Reiseantritt klar ist, dass sie aus medizinischen Gründen während Ihres Aufenthalts stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert.
Weitere Informationen hierzu findest Du in den Versicherungsbedingungen.

Leistungsdetails und Versicherungsbedingungen?
Hier kannst Du die Versicherungsbedingungen der ERGO für die Studenten-Auslandsversicherung nachlesen

IPID Informationsblatt und Preistabelle für die Langzeittarife - Studenten-Krankenversicherung

 

 

 

Ohne eine gültige Krankenversicherung können Studenten aus dem Ausland sich nicht an einer deutschen Universität oder Hochschule einschreiben
 um dort zu studieren.

Der ERGO Incoming Komfortschutz ergänzt mit diesen Leistungen Deinen Auslandskrankenschutz zu einem sinnvollen Paket für den Aufenthalt als Student oder Praktikant in Deutschland und der EU:

  • Unfallversicherung

  • Haftpflichtversicherung

  • Unterbrechungsversicherung
     

1. Unfallversicherung:

  • Du erhältst Entschädigung, wenn ein Unfall zur dauernden Invalidität oder zum Tod führt.
    Versicherungssummen: Tod € 5.000,– / Invalidität € 50.000,–

  • Kosmetische Operationen nach einem Unfall werden von der ERGO Reiseversicherung bis zu 3.000 EUR übernommen.

2. Haftpflichtversicherung:

  • Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtrisiken (Personen- und Sachschäden) während des versicherten Aufenthaltes.
    Deckungssummen: € 1 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden.

  • Dies gilt auch für entstandene Schäden in der gemieteten Unterkunft, am mitgemieteten Mobiliar oder im Haushalt der Gastfamilie bis
    zu 1.000 €.

3. Unterbrechungsversicherung

  • Versichert ist die außerplanmäßige Unterbrechung Deines Aufenthaltes.

  • Versicherte Ereignisse sind: die unerwartete schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung oder der Tod einer Risikoperson (Eltern, Großeltern, Geschwister, Kinder)

  • Die ERGO Reiseversicherung ersetzt die Kosten für Deine Hinreise ins Heimatland sowie Kosten für die Rückreise ins Aufenthaltsland.

Versicherungsausschlüsse?
Unfallversicherung:  Unfälle, die Dir bei der Ausübung von Extremsportarten wie z.B. Rafting, Freeclimbing, Drachenfliegen oder Fallschirmspringen zustoßen, sind nicht versichert.
Haftpflichtversicherung:
Nicht versichert sind zum Beispiel alle Schäden, die aus vorsätzlicher Handlung hervorgehen.
Unterbrechungsversicherung:
Bezahlte, aber nicht genutzte Leistungen, wie zum Beispiel anteilige Kosten für die Unterkunft im Aufenthaltsland, werden von der Reiseversicherung nicht erstattet.
Weitere Informationen hierzu findest Du in den Versicherungsbedingungen.

Selbstbehalte?
Es wird kein Selbstbehalt im Schadenfall erhoben.

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