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ERGO Incoming Besucher Krankenversicherung

Die Incoming-Reiseversicherung für ausländische Besucher oder Geschäftsreisende in Deutschland oder einem anderen Gastland

Incoming Besucher Krankenversicherung
Die Incoming-Krankenversicherung der ERGO sichert ausländische Gäste ab, die für touristische Reisen nach Deutschland kommen. Versichert ist auch der Aufenthalt in den Ländern der EU und Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen, die der RAT DER EUROPÄISCHEN UNION in seiner Entscheidung vom 22.12.2003 (2004/17/EG) an ein ausreichenden Krankenschutz für ein SCHENGEN VISUM stellt.

Die ERGO Incoming-Versicherung
hier online beantragen

Das bietet der ERGO Incoming-Krankenschutz:

Bei Krankheiten und Unfällen, die während des versicherten Aufenthalts eintreten, erstattet die ERGO Reiseversicherung u.a. die Kosten für

  • medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen und Arzneimittel
    schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
    Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), die während der Reise erstmals notwendig werden
  • den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort

Die Notrufzentrale erbringt im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen wie z.B.

  • Organisation des Krankenbesuchs einer Ihnen nahe stehenden Person (einschließlich Kostenübernahme)
  • Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus
  • Rückholung von Kindern oder Organisation der Reise einer nahestehenden Person an den Aufenthaltsort und zurück an den Wohnort (einschließlich Kostenübernahme)

Versicherungssumme: unbegrenzt

 
Incoming Versicherung der ERGO
 
 

ab 1,70 EUR pro Tag

Sichere Daten

Das kostet die Incoming Besucher Krankenversicherung:
 

Die Prämien des ERGO Incoming Besucher Krankenversicherung
Quelle ERGO Reiseversicherung
 

Was Sie sonst noch über die ERGO Incoming Besucher Krankenversicherung wissen sollten:

Geografischer Geltungsbereich?
Deutschland und andere Gastländer

Maximale Aufenthaltsdauer?
365 Tage

Versicherungsnehmer?
Die Versicherung kann nur von Personen mit Wohnsitz in Deutschland oder einem der EU-Nachbarländer für den ausländischen Gast abgeschlossen werden.
Versicherte Person = ausländischer Gast weltweit
Antragsteller = Gastgeber oder Besucher aus EU-Nachbarland

Versicherungssumme?
Die Incoming-Krankenversicherung erfüllt die Anforderungen an ein Schengen-Visum im Sinne von Art. 15 Visakodex.
Die Versicherungssumme ist unbegrenzt und beinhaltet damit die gesetzliche Mindestdeckung von € 30.000,-.

Selbstbeteiligung?
Sie können zwischen Tarifen mit oder ohne Selbstbehalt wählen.
Tarife mit Selbstbeteiligung sind günstiger.
Die Selbstbeteiligung beträgt EUR 100,- je versicherten Fall bei Heilbehandlungskosten..

Abschlussfrist?
Der Abschluss der Incoming-Krankenversicherung sollte vor Einreise erfolgen, spätestens jedoch am Tag der Einreise in das erste Gastland.

Schengen-Visum?
Die Versicherung erfüllt alle Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22. Dezember 2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum. Die gesetzliche Mindestdeckung in der Incoming-Krankenversicherung ist gegeben und wird auf der Versicherungspolice dokumentiert.

Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt am Tag der Einreise, frühestens jedoch mit Abschluss der Versicherung.

Versicherungsunterlagen?
Sie erhalten nach Abschluß der Incoming-Versicherung über den Link des Online-Rechners eine E-Mail mit allen benötigten Versicherungs-dokumenten als PDF. Darin finden Sie den Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen und die Produktinformationen.

Bezahlung beim Onlinekauf?
Sie können die ERGO Incoming-Reiseversicherung mit SEPA Lastschrift oder mit Kreditkarte bezahlen.  Bei Kreditkarten wird Mastercard, Visa und American Express akzeptiert. Auch eine Zahlung über Paypal ist möglich.

Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die die Incoming-Krankenversicherung nicht abdeckt. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Beginn des Aufenthalts wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während des versicherten Aufenthalts stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Es sei denn, Sie müssen reisen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den ERGO Versicherungsbedingungen.

Prämien Leistungsdetails und Versicherungsbedingungen?

Die Versicherungsbedingungen für die ERGO Reiseversicherungen

IPID Produktblatt für die Incoming Krankenversicherung


 

Der ERGO Incoming-Komplettschutz

Diese Leistungen ergänzen die Incoming-Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung

Informationen zum Komplettschutz hier

ERGO Incoming Besucher Krankenversicherung - Informationen für Gastgeber

Sollte Ihre ausländischer Gast während des Aufenthaltes erkranken oder einen Unfall erleiden, übernimmt die ERGO Incoming Besucher Krankenversicherung die dadurch entstehenden Kosten. Dabei zahlt der ERGO Krankenschutz zum Beispiel die Kosten für medizinisch erforderliche Untersuchungen und Behandlungen (stationäre und ambulante Behandlungen) sowie die Medikamente. Auch erforderliche Krankentransporte (zum Beispiel zum nächsten Krankenhaus) werden von der Incoming-Krankenversicherung bezahlt. Bei einer Behandlung im Krankenhaus gibt die Versicherung eine Zahlungsgarantie über 15.000 Euro, sollte diese das Krankenhaus einfordern.

Kosten für notwendige schmerzstillende Zahnbehandlungen werden im Rahmen der Incoming Besucher Krankenversicherung ebenfalls übernommen. Beachten Sie jedoch bei der Zahnbehandlung die Höchstgrenzen bei den Leistungen und bei der Erstattung.

Ein wichtiger Schutz der in dieser Besucher-Krankenversicherung ebenfalls enthalten ist, ist der Krankenrücktransport. Bei einer besonders schweren Erkrankung des ausländischen Gastes, organisiert die ERGO Reiseversicherung einen Rücktransport in das Heimatland bzw. in das Krankenhaus, welches dem Wohnort am nächsten liegt und übernimmt selbstverständlich auch die Kosten für diesen Transport. Immer dann, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, werden die Kosten für diese Leistung auch übernommen. Des Weiteren übernimmt die Reisekrankenversicherung auch die Kosten für eventuelle Überführungen ins Heimatland bei Todesfällen.

Die ERGO Incoming Besucher Krankenversicherung kann sowohl mit  Selbstbehalt, wie auch ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden.
Diese Incoming-Versicherung richtet sich an die Gastgeber und alle ausländische Gäste welche über einen Zeitraum bis maximal 365 Tage nach Deutschland kommen. Sie können die Besucher Krankenversicherung direkt hier online abschließen und erhalten binnen weniger Minuten eine Versicherungsbestätigung per E-Mail mit allen erforderlichen Unterlagen für die Beantragung eines Visums zugeschickt.

Zur Abrundung des Reiseschutzes für Ihren ausländischen Gast können Sie auch den Incoming-Komplettschutz mit den zusätzlichen Leistungen der Haftpflicht-Versicherung und der Unfallversicherung abschließen.

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