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ERGO Incoming Krankenversicherung für ausländische Besucher

Die Incoming Versicherung für ausländische Besucher, Gäste oder Geschäftsreisende in Deutschland oder einem anderen EU-Land

Incoming-Krankenversicherung
Die Incoming Krankenversicherung der ERGO sichert ausländische Besucher ab, die für touristische Reisen nach Deutschland kommen. Versichert ist auch der Aufenthalt in den Ländern der EU und Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
 

Die ERGO Incoming Versicherung
hier online beantragen

Das bietet die ERGO Incoming Krankenversicherung:

Bei Krankheiten und Unfällen, die während des versicherten Aufenthalts eintreten, erstattet die ERGO Reiseversicherung u.a. die Kosten für

  • medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen und Arzneimittel
    schmerzstillende Zahnbehandlungen

  • ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
    Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), die während der Reise erstmals notwendig werden

  • den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort

Die Notrufzentrale erbringt im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen wie z.B.

  • Organisation des Krankenbesuchs einer Ihnen nahe stehenden Person (einschließlich Kostenübernahme)

  • Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus

  • Rückholung von Kindern oder Organisation der Reise einer nahestehenden Person an den Aufenthaltsort und zurück an den Wohnort (einschließlich Kostenübernahme)

Versicherungssumme: unbegrenzt
 

Lesen Sie hier mehr über die Vorteile der ERGO Incoming-Krankenversicherung >>>  

 
ERGO Incoming-Versicherung
 
 
Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen, die der RAT DER EUROPÄISCHEN UNION in seiner Entscheidung vom 22.12.2003 (2004/17/EG) an ein ausreichenden Krankenschutz für ein SCHENGEN VISUM stellt.


Sichere Daten

 

Das kostet die Incoming Versicherung für Gäste aus dem Ausland:
 

Die Prämien des ERGO Incoming Besucher Krankenversicherung
Quelle ERGO Reiseversicherung
 

Was Sie sonst noch über die ERGO Incoming Krankenversicherung wissen sollten:

Geografischer Geltungsbereich?
Deutschland und andere Gastländer (die Länder der EU und Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz).

Maximale Aufenthaltsdauer?
365 Tage

Versicherungsnehmer?
Die Versicherung kann nur von Personen mit Wohnsitz in Deutschland oder den Nachbarländern für den ausländischen Gast abgeschlossen werden.
Versicherte Person = ausländischer Gast weltweit
Antragsteller = Gastgeber oder Besucher aus EU-Nachbarland

Versicherungssumme?
Die Incoming Krankenversicherung erfüllt die Anforderungen an ein Schengen-Visum im Sinne von Art. 15 Visakodex.
Die Versicherungssumme ist unbegrenzt und beinhaltet damit die gesetzliche Mindestdeckung von € 30.000,-.

Selbstbeteiligung?
Sie können zwischen Tarifen mit oder ohne Selbstbehalt wählen.
Tarife mit Selbstbeteiligung sind günstiger.
Die Selbstbeteiligung beträgt EUR 100,- je versicherten Fall bei Heilbehandlungskosten..

Abschlussfrist?
Der Abschluss der Incoming Krankenversicherung sollte vor Einreise erfolgen, spätestens jedoch am Tag der Einreise in das erste Gastland.

Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt am Tag der Einreise, frühestens jedoch mit Abschluss der Versicherung.

Schengen-Visum?
Die Versicherung erfüllt alle Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22. Dezember 2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum. Die gesetzliche Mindestdeckung in der Incoming Krankenversicherung ist gegeben und wird auf der Police ausgewiesen.

Versicherungsunterlagen?
Sie erhalten nach Abschluß der Incoming Versicherung über den Link des Online-Rechners eine E-Mail mit allen benötigten Versicherungs-dokumenten als PDF. Darin finden Sie die Versicherungspolice, die Versicherungsbedingungen und die Produktinformationen.

Bezahlung beim Onlinekauf?
Sie können die Incoming Versicherung der ERGO mit SEPA Lastschrift oder mit Kreditkarte bezahlen.  Bei Kreditkarten wird Mastercard, Visa und American Express akzeptiert. Auch eine Zahlung über Paypal ist möglich.

Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die die Incoming Krankenversicherung nicht abdeckt. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen der Gast bereits vor Beginn des Aufenthalts wusste, dass sie aus medizinischen Gründen während des versicherten Aufenthalts stattfinden müssen (z.B. Dialysen, geplante Operationen), nicht versichert. Es sei denn, die Reise wird nötig, weil der  Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Prämien Leistungsdetails und Versicherungsbedingungen?

Die Versicherungsbedingungen für die ERGO Reiseversicherungen

IPID Produktblatt für die Incoming Krankenversicherung


 

Der ERGO Incoming-Komplettschutz

Diese Leistungen ergänzen die Incoming Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung

Informationen zum Komplettschutz hier


Das sind die Vorteile der ERGO Incoming-Versicherung für den Gast:

Ihr Gast erhält mit dieser Krankenversicherung eine Reiseschutz, der den gesetzlichen Anforderungen an einen Krankenversicherungsschutz für ausländische Besucher in der EU und den Schengen Staaten entspricht. Es gibt keine Altersbeschränkung, daher ist diese Besucher Reise- Krankenversicherung auch für ausländische Gäste über 65 Jahre geeignet.

Bei Krankheiten und Unfällen, die während des Aufenthalts Ihrer ausländischen Gäste eintreten, erstattet die ERGO Incoming-Versicherung unter anderem die Kosten für medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen und Arzneimittel. Die Versicherung übernimmt auch die Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen und die ärztliche Behandlung von Schwangerschafts-komplikationen.

Bei einer schweren Erkrankung Ihres ausländischen Besuchers, bei der ein Krankenhausaufenthalt notwendig ist, organisiert die ERGO Incoming-Reisekrankenversicherung für Ihren Gast auch den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an den Wohnort im Ausland.

Die ERGO Notrufzentrale erbringt im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen wie z.B. die Organisation des Krankenbesuchs einer nahe stehenden Person, einschließlich der Kostenübernahme.  Die ERGO gibt bei einem notwendigen Krankenhausaufenthalt die Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus. Bei Krankheit von Kindern organisiert die ERGO die Rückholung der Kinder in den Heimatort oder organisiert die Reise einer nahestehenden Person an den Aufenthaltsort und wieder zurück an den Wohnort und übernimmt auch die Kosten für diese Reisen der Angehörigen.

 

FAQ   FAQ - Fragen und Antworten zur Incoming Versicherung - hier mehr lesen:  

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