Die ERGO Incoming Krankenversicherung können Sie für die Beantragung eines Einreise-Visums in die Schengen Staaten nutzen
Mit der Incoming Krankenversicherung versichern Gastgeber den ausländischen Besucher für die Zeit des Aufenthaltes
in Deutschland und anderen Schengen Staaten, sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
Diese Incoming-Versicherung erfüllt alle Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009. Der Versicherungsschutz
ist für ein Schengen-Visum geeignet.
Bei Krankheiten und Unfällen, die während des versicherten Aufenthalts eintreten, erstattet die ERGO Reiseversicherung u.a. die Kosten für
medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen und Arzneimittel
schmerzstillende Zahnbehandlungen
ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), die während der Reise erstmals notwendig werden
den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort
Die Notrufzentrale erbringt im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen wie z.B.
Organisation des Krankenbesuchs einer Ihnen nahe stehenden Person (einschließlich Kostenübernahme)
Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus
Rückholung von Kindern oder Organisation der Reise einer nahestehenden Person an den Aufenthaltsort und zurück an den Wohnort (einschließlich Kostenübernahme)
Versicherungssumme: unbegrenzt
ab 1,60 EUR pro Tag
Das kostet die ERGO Incoming-Versicherung für Schengen Visum:
Quelle ERGO Reiseversicherung
Was Sie noch über die ERGO Incoming Krankenversicherung wissen sollten:
Geografischer Geltungsbereich?
Deutschland und andere Gastländer
Maximale Aufenthaltsdauer?
365 Tage
Versicherungsnehmer?
Die Versicherung kann nur von Personen mit Wohnsitz in der EU für den ausländischen Gast abgeschlossen werden.
Versicherte Person = ausländischer Gast weltweit
Antragsteller = Gastgeber oder Besucher aus EU-Staaten
Welche Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme ist unbegrenzt und beinhaltet damit die gesetzliche Mindestdeckung von € 30.000,-
und geht somit über die gesetzliche Vorgabe hinaus.
Die Incoming-Krankenversicherung erfüllt die Anforderungen an ein Schengen-Visum im Sinne von Art. 15 Visakodex.
Selbstbeteiligung?
Sie können zwischen Tarifen mit oder ohne Selbstbehalt wählen.
Tarife mit Selbstbeteiligung sind günstiger.
Die Selbstbeteiligung beträgt EUR 100,- je versicherten Fall bei Heilbehandlungskosten..
Abschlussfrist?
Der Abschluss der Incoming-Reiseversicherung sollte vor Einreise erfolgen, spätestens jedoch am Tag der Einreise in das erste Gastland.
Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt am Tag der Einreise, frühestens jedoch mit Abschluss der Versicherung.
Gültig für Schengen-Visum?
Die Versicherung erfüllt alle Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22. Dezember 2003 (2004/17/EG) an
ein Schengen-Visum. Die gesetzliche Mindestdeckung in der Incoming Krankenversicherung ist gegeben und wird auf der Police ausgewiesen.
Versicherungsunterlagen?
Sie erhalten nach Abschluß der Incoming Versicherung über den Link des Online-Rechners eine E-Mail mit allen benötigten
Versicherungs-dokumenten als PDF. Darin finden Sie die Versicherungspolice, die Versicherungsbedingungen und die Produktinformationen.
Bezahlung beim Onlinekauf?
Sie können die Incoming Versicherung mit SEPA Lastschrift oder mit Kreditkarte bezahlen. Bei Kreditkarten wird Mastercard, Visa und American Express akzeptiert. Auch eine Zahlung über Paypal ist möglich.
Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die die Incoming Krankenversicherung nicht abdeckt. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen der Gast bereits vor Beginn des Aufenthalts wusste, dass sie aus medizinischen Gründen während des versicherten Aufenthalts
stattfinden müssen (z.B. Dialysen, geplante Operationen), nicht versichert. Es sei denn, die Reise wird nötig, weil der
Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Prämien Leistungsdetails und Versicherungsbedingungen?
Hinweise für Gastgeber zum Abschluß der Incoming-Krankenversicherung:
Wenn mein Gast kein Visum erhält und nicht einreisen kann, wird die Incoming-Versicherung dann zurückerstattet?
Auf Beantragung beim Versicherer ERGO mit den entsprechenden Nachweisen (Ablehnungsschreiben der Botschaft), wird der Betrag zurückerstattet.
Wenn ein genaues Einreisedatum noch nicht festgelegt werden kann, mit welchem Datum soll dann die Versicherung abgeschlossen werden?
Tragen sie bitte das von ihnen oder dem Gast gewünschte Reisedatum als Versicherungsdatum ein.
Wann erhalte ich die Versicherungsdokumente und wann kann die Incoming-Versicherung für den Visumantrag genutzt werden?
Sofort im Anschluss an den Versicherungskauf erhalten Sie eine Email mit den Versicherungsdokumenten als PDF-Datei, die sofort genutzt werden können.
Wenn der Gast vorzeitig abreist, ist dann eine Rückzahlung der anteilig nicht genutzten Versicherungsprämie der Incoming-Reiseversicherung möglich?
In diesem Fall reichen Sie bitte Nachweise mit Ausreisestempel beim Versicherer ein, dann wird der zuviel gezahlte Betrag zurückgerechnet und erstattet.
Gibt es eine Altersbegrenzung bei den Tarifen der ERGO Incoming-Krankenversicherung?
Nein, eine Altersbegrenzung gibt es nicht, es wird jedoch ein Versicherungsbetrag ermittelt, der in bestimmte Altersstufen gegliedert ist.
Wo erhält der ausländische Gast ein Schengen-Visum?
Ein Schengen-Visum mit dem die ausländischen Besucher nach Deutschland einreisen, müssen die Gäste in ihrem Heimatland beantragen. Dies
geht zum Beispiel in der Deutschen Botschaft oder auch in einer anderen Botschaft des Schengenstaaten-Verbundes. Dieses
Schengen-Visum kann nicht verlängert oder in ein anderes Visum umgeschrieben werden. Zur Bewilligung des Visums muss eine
ausreichende Krankenversicherung und die Finanzierung des Lebensunterhalts während des voraussichtlichen Aufenthalts im
Bundesgebiet nachweisen werden, bzw. durch eine Bürgin/einen Bürgen (z.B. Gastgeber) abgesichert werden.
Wer braucht ein Schengen-Visum?
Alle Nicht-EU Bürger, die nach Deutschland oder in die EU-Länder für Kurzaufenthalte einreisen, benötigen ein
Schengen-Visum. Eine Liste gibt es beim Auswärtigen Amt nachzulesen. Visum Antragsteller sind verpflichtet eine
Krankenreiseversicherung abzuschließen. Die Schengen-Visum Krankenversicherung ist neben Deutschland auch gültig für alle
Schengen-Länder. Die Mindestdeckung muss 30,000 Euro betragen.
Wer braucht kein Schengen-Visum?
Mehrere Länder sind allerdings auch von dieser Visumspflicht befreit. Diese Ausnahmen gelten für Staatsangehörige Australiens,
Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, der Republik Korea und der Vereinigten Staaten von Amerika. Diese Personen benötigen kein
Einreisevisum und können einen erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen. Trotzdem benötigen Personen ohne
Visumpflicht eine ausreichende Krankenversicherung für den Aufenthalt in Deutschland. Dafür können die ausländischen Gäste
ebenfalls die ERGO Incoming Krankenversicherung benutzen.