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ERGO Incoming Krankenversicherung für Schengen Visum

Die Incoming Krankenversicherung ist eine Voraussetzung für die Erteilung eines Einreise-Visums in die Schengen Staaten

Krankenversicherung Schengen Visum
Mit der Incoming Krankenversicherung versichern Gastgeber den ausländischen Besucher für die Zeit des Aufenthaltes in Deutschland und anderen Schengen Staaten, sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

Diese Incoming-Versicherung erfüllt alle Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009. Der Versicherungsschutz
ist für ein Schengen-Visum geeignet.
 

Die ERGO Incoming Krankenversicherung
hier online beantragen

Das bietet Ihnen die Incoming Versicherung:

Bei Krankheiten und Unfällen, die während des versicherten Aufenthalts eintreten, erstattet die ERGO Reiseversicherung u.a. die Kosten für

  • medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen und Arzneimittel
    schmerzstillende Zahnbehandlungen

  • ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
    Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), die während der Reise erstmals notwendig werden

  • den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort

Die Notrufzentrale erbringt im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen wie z.B.

  • Organisation des Krankenbesuchs einer Ihnen nahe stehenden Person (einschließlich Kostenübernahme)

  • Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus

  • Rückholung von Kindern oder Organisation der Reise einer nahestehenden Person an den Aufenthaltsort und zurück an den Wohnort (einschließlich Kostenübernahme)

Versicherungssumme: unbegrenzt

 
Incoming Krankenversicherung für Schengen-Visum
 
 

ab 1,70 EUR pro Tag

Sichere Daten

 

Das kostet die Incoming-Versicherung für Schengen Visum:
 

Die Prämien des ERGO Incoming Besucher Krankenversicherung
Quelle ERGO Reiseversicherung
 

Was Sie noch über die ERGO Incoming Krankenversicherung wissen sollten:

Geografischer Geltungsbereich?
Deutschland und andere Gastländer

Maximale Aufenthaltsdauer?
365 Tage

Versicherungsnehmer?
Die Versicherung kann nur von Personen mit Wohnsitz in der EU für den ausländischen Gast abgeschlossen werden.
Versicherte Person = ausländischer Gast weltweit
Antragsteller = Gastgeber oder Besucher aus EU-Staaten

Versicherungssumme?
Die Incoming-Krankenversicherung erfüllt die Anforderungen an ein Schengen-Visum im Sinne von Art. 15 Visakodex.
Die Versicherungssumme ist unbegrenzt und beinhaltet damit die gesetzliche Mindestdeckung von € 30.000,-.

Selbstbeteiligung?
Sie können zwischen Tarifen mit oder ohne Selbstbehalt wählen.
Tarife mit Selbstbeteiligung sind günstiger.
Die Selbstbeteiligung beträgt EUR 100,- je versicherten Fall bei Heilbehandlungskosten..

Abschlussfrist?
Der Abschluss der Incoming-Reiseversicherung sollte vor Einreise erfolgen, spätestens jedoch am Tag der Einreise in das erste Gastland.

Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt am Tag der Einreise, frühestens jedoch mit Abschluss der Versicherung.

Schengen-Visum?
Die Versicherung erfüllt alle Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22. Dezember 2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum. Die gesetzliche Mindestdeckung in der Incoming Krankenversicherung ist gegeben und wird auf der Police ausgewiesen.

Versicherungsunterlagen?
Sie erhalten nach Abschluß der Incoming Versicherung über den Link des Online-Rechners eine E-Mail mit allen benötigten Versicherungs-dokumenten als PDF. Darin finden Sie die Versicherungspolice, die Versicherungsbedingungen und die Produktinformationen.

Bezahlung beim Onlinekauf?
Sie können die Incoming Versicherung der ERGO mit SEPA Lastschrift oder mit Kreditkarte bezahlen.  Bei Kreditkarten wird Mastercard, Visa und American Express akzeptiert. Auch eine Zahlung über Paypal ist möglich.

Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die die Incoming Krankenversicherung nicht abdeckt. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen der Gast bereits vor Beginn des Aufenthalts wusste, dass sie aus medizinischen Gründen während des versicherten Aufenthalts stattfinden müssen (z.B. Dialysen, geplante Operationen), nicht versichert. Es sei denn, die Reise wird nötig, weil der  Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Prämien Leistungsdetails und Versicherungsbedingungen?

Die Versicherungsbedingungen für die ERGO Reiseversicherungen

IPID Produktblatt für die Incoming Krankenversicherung

 

Der ERGO Incoming-Komplettschutz

Diese Leistungen ergänzen die Incoming Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung

Informationen zum Komplettschutz hier

Hinweise für Gastgeber zum Abschluß der Incoming-Krankenversicherung:

Wenn mein Gast kein Visum erhält und nicht einreisen kann, wird die Incoming-Versicherung dann zurückerstattet?
Auf Beantragung beim Versicherer mit den entsprechenden Nachweisen (Ablehnungsschreiben der Botschaft), wird der Betrag zurückerstattet.

Wenn ein genaues Einreisedatum noch nicht festgelegt werden kann, mit welchem Datum soll dann die Versicherung abgeschlossen werden?
Tragen sie bitte das von ihnen oder dem Gast gewünschte Reisedatum als Versicherungsdatum ein.

Wann erhalte ich die Versicherungsdokumente und wann kann die Incoming-Versicherung für den Visumantrag genutzt werden?
Sofort im Anschluss an den Versicherungskauf erhalten Sie eine Email mit den Versicherungsdokumenten als PDF-Datei, die sofort genutzt werden können.

Wenn der Gast vorzeitig abreist, ist dann eine Rückzahlung der anteilig nicht genutzten Versicherungsprämie der Incoming-Reiseversicherung möglich?
In diesem Fall reichen Sie bitte Nachweise mit Ausreisestempel beim Versicherer ein, dann wird der zuviel gezahlte Betrag zurückgerechnet und erstattet.

Gibt es eine Altersbegrenzung bei den Tarifen der ERGO Incoming-Krankenversicherung?
Nein, eine Altersbegrenzung gibt es nicht, es wird jedoch ein Versicherungsbetrag ermittelt, der in bestimmte Altersstufen gegliedert ist.

Wo erhält der ausländische Gast ein Schengen-Visum?
Ein Schengen-Visum mit dem die ausländischen Besucher nach Deutschland einreisen, müssen die Gäste in ihrem Heimatland beantragen. Dies geht zum Beispiel in der Deutschen Botschaft oder auch in einer anderen Botschaft des Schengenstaaten-Verbundes. Dieses Schengen-Visum kann nicht verlängert oder in ein anderes Visum umgeschrieben werden. Zur Bewilligung des Visums muss eine ausreichende Krankenversicherung und die Finanzierung des Lebensunterhalts während des voraussichtlichen Aufenthalts im Bundesgebiet nachweisen werden, bzw. durch eine Bürgin/einen Bürgen (z.B. Gastgeber) abgesichert werden.

Wer braucht ein Schengen-Visum?
Alle Nicht-EU Bürger, die nach Deutschland oder in die EU-Länder für Kurzaufenthalte einreisen, benötigen ein Schengen-Visum. Eine Liste gibt es beim Auswärtigen Amt nachzulesen. Visum Antragsteller sind verpflichtet eine Krankenreiseversicherung abzuschließen. Die Schengen-Visum Krankenversicherung ist neben Deutschland auch gültig für alle Schengen-Länder. Die Mindestdeckung muss 30,000 Euro betragen.

Wer braucht kein Schengen-Visum?
Mehrere Länder sind allerdings auch von dieser Visumspflicht befreit. Diese Ausnahmen gelten für Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, der Republik Korea und der Vereinigten Staaten von Amerika. Diese Personen benötigen kein Einreisevisum und können einen erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen. Trotzdem benötigen Personen ohne Visumpflicht eine ausreichende Krankenversicherung für den Aufenthalt in Deutschland. Dafür können die ausländischen Gäste ebenfalls die ERGO Incoming Krankenversicherung benutzen.

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